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Sanierung der Glockenanlage Hl. Kreuz

Bei der turnusmäßigen Geläuteprüfung durch den erzbischöflichen Glockeninspektor wurde ein grundlegender Sanierungsbedarf der Glockenanlage festgestellt. Das Läuten der Glocken in Hl. Kreuz musste daraufhin eingestellt werden bis zur gutachterlichen Klärung, ob für die Übergangszeit bis zur Sanierung, weiterhin geläutet werden darf.
Das Gutachten ergab, unter Berücksichtigung von Wartungsintervallen, dass wieder geläutet werden kann.
Es wird ein Projekt zur Durchführung der Sanierung der Glockenanlage eingerichtet.
Neben der reinen Sanierung ist auch zu klären, ob die Glockenanlage in der derzeitigen Zusammensetzung beibehalten oder erweitert werden soll.

 

 

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