Bei Gottesdiensten ist von den Gläubigen eine medizinische Maske zu tragen. Dazu zählen OP-Masken, FFP2-Masken und solche vergleichbarer Standards, vgl. § 1i Corona-VO. Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren ist auch eine nicht-medizinische Alltagsmaske zulässig, jüngere Kinder sind von der Maskenpflicht befreit.
Während des liturgischen Dienstes kann die Maske weiterhin abgenommen werden.