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Maskenpflicht im Gottesdienst

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung (Corona-VO)des Landes Baden-Württemberg zum 25.01.2021

Bei Gottesdiensten ist von den Gläubigen eine medizinische Maske zu tragen. Dazu zählen OP-Masken, FFP2-Masken und solche vergleichbarer Standards, vgl. § 1i Corona-VO. Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren ist auch eine nicht-medizinische Alltagsmaske zulässig, jüngere Kinder sind von der Maskenpflicht befreit.

Während des liturgischen Dienstes kann die Maske weiterhin abgenommen werden.

Die Maskenpflicht gilt in allen Gottesdiensten – auch im Freien.

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