Nachrichten

Bitte beachten Sie beim Besuch unserer Gottesdienste Folgendes, um Infektionsgefahren zu minimieren:

Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend. Die Erfassung der Kontaktdaten ist erforderlich.

 

Seit dem 19. Oktober 2020 gilt in Baden-Württemberg die Pandemiestufe 3. Daher gelten ab diesem Tag zusätzliche Regelungen auch für die Feier der Gottesdienste.

Ruft das Land Baden-Württemberg die Pandemiestufe 3 aus, so gelten folgende zusätzliche Regelungen:

1) Von allen Mitfeiernden des Gottesdienstes sind Name, Vorname und Telefonnummer oder Adresse zu erfassen.

2) Die Mitfeiernden sind sowohl beim Betreten und Verlassen des Gottesdienstraums sowie während des ganzen Gottesdienstes verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, mit Ausnahme derjenigen, die in der Liturgie einen Dienst tun und hierdurch in der Ausübung desselben gehindert werden oder die durch ein ärztliches Attest davon befreit sind.

3) Gemeindegesang ist nicht möglich. Davon unberührt bleiben die Regelungen für den Kantoren- und Scholagesang und den Einsatz von Instrumentalisten.

 

Das Formular zur Erfassung der Kontaktdaten können Sie hier downloaden und bereits ausgefüllt zum Gottesdienst mitbringen.

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