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Wegen Corona: Neuer Termin für Wahl der Pfarrgemeinderäte

Neuer Termin für Wahl der Pfarrgemeinderäte - Verlängerung der Fristen für Online- und Briefwahl

Erzbischof Stephan Burger hat am Dienstag (17.03.) aufgrund der ständigen Veränderungen der Sach- und Rechtslage in der Corona-Krise weitreichende Entscheidungen für die Wahl der Pfarrgemeinderäte getroffen: Die Pfarrgemeinderats-Wahl in der Erzdiözese Freiburg wird um zwei Wochen, vom 22.03. auf den 05.04., verschoben.

Dadurch werden die Fristen für die Online- und Briefwahl verlängert: 

So kann noch bis zum 03.04., 18 Uhr online gewählt werden. Briefwahlanträge können noch bis zum Ablauf des 01.04. gestellt und bis zum 05.04., 12 Uhr abgegeben werden.

Stichtag für die Erlangung des aktiven sowie passiven Wahlrechts und für die vor der Wahl geltenden satzungsmäßigen Fristen und Termine bleibt der 22.03.2020.

Unter den Anforderungen an eingeschränkte Sozialkontakte zur Reduzierung der Neuinfektionen durch Corona waren bereits am vergangenen Freitag (13.03.) die Pfarrgemeinderatswahl als Präsenzwahl abgesagt und Wahlpartys untersagt worden. Angesichts der Corona-Epidemie ändert sich die Sach- und Rechtslage in Deutschland nahezu täglich. Für Baden-Württemberg wird die Situation maßgeblich durch die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (CoronaVO) bestimmt. Insbesondere für öffentliche Veranstaltungen gelten aktuell erhebliche Einschränkungen. Mit der Entscheidung zur Verlängerung der Fristen für die Online- und Briefwahl können mehr Wahlberechtigte von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Gleichzeitig sind viele Fragen noch nicht restlos geklärt. In einem Brief an die Wahlvorstände schreibt der Geschäftsführer des Diözesanrates Martin Müller: „Derzeit ist noch nicht absehbar, was das für die Ermittlung des Wahlergebnisses bedeutet: Welche Vorkehrungen sind zu treffen, wie werden diejenigen geschützt, die das Wahlergebnis ermitteln? Was bedeutet das für die Verpflichtung, das Wahlergebnis öffentlich zu ermitteln?“ Derzeit werden Verantwortliche auf allen Ebenen vor eine Vielzahl von Entscheidungen gestellt, die sie in sehr kurzer Zeit treffen müssen, berichtet Martin Müller: „Ich gehe davon aus, dass bis zum Ende der Wahl am 5. April geeignete und geprüfte Maßnahmen vorgeschlagen werden können.“

Link zum Artikel auf der Seite der Erzdiözese Freiburg:

https://www.ebfr.de/html/aktuell/aktuell_aktuell_u.html?artikel=121626&cb-id=12140405&m=157104

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